Zur Regelung der Schul- und Hausordnung gibt es drei relevante Quellen:

  1. Gesetzliche Grundlagen zur Schulordnung
  2. Leitvereinbarungen über das Verhalten, welche das Zusammenleben in der Schule angenehm gestalten sollen. Diese wurden von Schülern und Lehrern gemeinsam erarbeitet.
  3. Regelungen für den Alltag
    Sie sollen einen funktionierenden Ablauf des Schulalltags gewährleisten; die meisten beruhen auf einem Beschluss der Lehrerkonferenz.

1. Gesetzliche Grundlagen zur Schulordnung

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung StF: BGBl. Nr. 373/1974

Änderung
idF: BGBl. Nr. 402/1987, BGBl. Nr. 216/1995, BGBl. Nr. 221/1996, BGBl. II Nr. 181/2005

Auszug aus der Schulordnung

§ 1
(1) Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.

(2) Die Schüler haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.

§ 4
(2) Die Schüler haben die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand zu erhalten.
(3) Die Schüler haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln.
(4) Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben. …

2. Unsere Leitvereinbarungen:

  • Ich höre dir/euch aufmerksam zu.
  • Ich begegne dir/euch mit Achtung.
  • Ich halte (die Haus-) Ordnung.
  • Ich trage Verantwortung für meine Umwelt.
  • –Ich respektiere die Flüsterzeiten.

Die konkrete Umsetzung dieser Leitvereinbarungen wird in jeder Klasse erarbeitet.

3. Regelungen für den Alltag

Vereinbarungen zur Hausordnung:

Öffnungszeiten:

  • Das Schulgebäude ist von 7.25 bis 12.30 und von 13.20 bis 16.05 Uhr geöffnet. In dieser Zeit werden die Schüler durch Lehrer beaufsichtigt.
  • Fahrschüler dürfen sich auch vor 7.25 Uhr sowie mittags ab 13.00 Uhr in den Garderoben aufhalten. Diese Vergünstigung kann bei schlechtem Benehmen entzogen werden.
  • Bei Schlechtwetter findet in der Mittagspause nach Möglichkeit eine Beaufsichtigung statt; dann ist auch der Aufenthalt in den Klassen möglich.
  • Während der Unterrichtszeit darf das Schulgebäude nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen werden.
  • Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung während des Unterrichtstages muss das Kind von den Eltern (Erziehungsberechtigten) bzw. von einer Vertrauensperson persönlich abgeholt werden.

Unterrichtsbeginn:

  • 2 Minuten vor dem jeweiligen Stundenbeginn sind alle SchülerInnen in ihren Klassen und bereiten sich auf die nächste Unterrichtsstunde vor.
  • „Wandernde“ Schülergruppen (Physik-/Chemie- bzw. Informatikunterricht) verlassen erst mit dem Stundenbeginn die Klasse.
  • Für den Sport-/Werkerziehungs- bzw. EHH-Unterricht werden die SchülerInnen von den jeweiligen LehrerInnen von der Klasse abgeholt.

Unterrichtsschluss:

  • Unmittelbar nach Unterrichtsschluss verlassen die SchülerInnen das Schulgebäude.
  • FahrschülerInnen dürfen bei Schlechtwetter bis zu einer Stunde in der Pausenhalle auf die Abfahrt des Busses warten.
  • Das Tischtennisspielen wird nach Unterrichtsschluss bis zu einer Stunde toleriert, wenn die in den angrenzenden Räumen unterrichtenden LehrerInnen ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben und keine anderen Gründe dagegen sprechen.

Pausenordnung:

  • Die Pause verbringen wir in der Klasse oder in der zugehörigen Halle (nicht in anderen Klassen, Stockwerken oder in den Garderoben).
  • In den 5-Minuten-Pausen darf nicht Tischtennis bzw. Tischfußball gespielt werden.
  • Wir verhalten uns so, dass eine angenehme Atmosphäre erhalten bleibt und vermeiden Störfaktoren wie Raufen und Lärmen.
  • Während der Pause bleiben die Klassentüren offen.
  • Fenster werden in den Pausen nur gekippt, da offenstehende Fensterflügel leicht zu Verletzungen führen können.
  • Bei guter Witterung kann der Pausenplatz mit Genehmigung der Pausenaufsicht von allen SchülerInnen genutzt werden.
  • Essen und Trinken sind während des Spielens (Tischfußball, Tischtennis) nicht gestattet. In der Lernecke (EG) bzw. am Gang dürfen keine Jausenreste/Abfälle zurückgelassen werden.
  • Essen und Trinken ist in der Leseecke nicht gestattet.
  • Am Ende der Pause werden die Klassentüren geschlossen.

Klassenordnung:

  • Ordnung und Sauberkeit sind Grundlagen für ein gutes Klima.
  • Abfälle werden gewissenhaft nach Papier/Pappe, Kunststoffe/Plastik, Biomüll und Restmüll getrennt.
  • Jalousien werden nur von den dafür bestimmten SchülerInnen betätigt.
  • Vorhänge sind kein Ersatz für Jalousien und nur zum Verdunkeln der Räume vorgesehen.
  • Türen leerstehender Klassen werden stets geschlossen, auch das Licht ist beim Verlassen der Klasse abzudrehen.
  • Am Ende des Vormittagsunterrichts (12:30 Uhr) wird die Klasse erst verlassen, nachdem sie aufgeräumt ist. Falls die Klasse am Nachmittag nicht mehr benützt wird, werden alle Sessel auf die Tische gestellt.

Weitere Vereinbarungen:

  • Handynutzung:
    • Das Handy muss vom Betreten des Schulgebäudes bis zum Verlassen der Schule ausgeschaltet sein. Ausnahme: Zur Nutzung im Unterricht nach Anweisung durch einen Lehrer / eine Lehrerin.
    • Das Handy darf im Schulhaus nicht am Körper, sondern muss in der Schultasche aufbewahrt werden.
    • Bei Missachtung dieser beiden Regelungen muss das Handy abgegeben werden. Es kann am Ende des Tages wieder abgeholt werden. Bei nochmaliger Abnahme muss es von den Eltern abgeholt werden.
  • Andere digitale Geräte wie Tablets, iPads, iPods, PlayStation, … dürfen ebenfalls nur für Unterrichtszwecke und nach Anweisung durch einen Lehrer / eine Lehrerin verwendet werden.
  • Jede Verwendung von Kaugummi ist in der Schule untersagt.
  • Das Sitzen auf den Fensterbänken ist untersagt, auf den Tischen wird es in den Pausen toleriert.
  • Die Computer in den Klassen dürfen in den Pausen nur nach Erlaubnis von LehrerInnen benutzt werden.
  • Der Gang in Richtung Volksschule wird als Bewegungsraum miteinbezogen (Grenze: WTX-Raum).
  • Der Gebrauch von Handys und Medienabspielgeräten wie iPods, PSP (PlayStation Portable), PlayStation, … ist im gesamten Schulbereich absolut untersagt; normalerweise werden diese Geräte überhaupt nicht zur Schule mitgenommen.
  • Das Trinken von Energy-Drinks und koffeinhältigen Getränken (Eistee, Cola, Kaffee) ist im gesamten Schulgebäude untersagt.

(aktualisiert am 22.10.2019)